Ablauf & Kosten
Nach Erstkontakt und Entscheidung für eine Lerntherapie, werden alle Vereinbarungen zu Dauer, Frequenz, Kosten und weiteren relevanten Punkten vertraglich festgehalten.
Jede Lerntherapie beginnt mit einer ca. zweistündigen Förderdiagnostik, die die Entwicklung des Kindes, die systemische Situation und differenziert den Lernstand erhebt. Bitte reichen Sie hierfür vorab auch alle vorhandenen Vortestungen, insbesondere die Dyskalkulie bzw. LRS-Diagnoseunterlagen ein. Diese beinhalten in der Regel eine Intelligenztestung mit dem WISC 5 sowie professionelle Lese-/Schreibtests bzw. Rechentests und je nach klinischem Eindruck auch ADHS- oder andere Tests.
Stärken, Schwächen und Lernvoraussetzungen werden hieraus genau analysiert und darauf aufbauend ein individueller Förderplan erstellt.
Eine Therapiestunde beträgt 45 Minuten und ist klassisch als einmal wöchentlich über einen längeren Zeitraum angelegt. Nach den Therapiestunden gibt es die Möglichkeit für einen kurzen Elternaustausch zum Inhalt und den Hausaufgaben bis zur nächsten Woche. Diese Hausaufgaben sollen nach Möglichkeit allein gemacht werden, können jedoch die Familie spielerisch einbinden.
Nach Bedarf spätestens aber einmal im Quartal werden separate Gespräche – online oder live – mit den Eltern und der Lehrkraft des betreffenden Fachs geführt. In diesen Gesprächen werden die Möglichkeiten der Unterstützung, angepasst an den aktuellen Lernstand, erörtert und geplant.
Verschiedene Modi und Kosten
| Leistung | Umfang | Preis |
|---|---|---|
| Förderdiagnostik (verpflichtend) | Einmalig, 2 Stunden | 120 € |
| Einzelstunde | 1× wöchentlich | 260 € / Monat |
| Doppelstunde | 1× wöchentlich | 480 € / Monat |
| Intensivtherapie (Ferien inkl. Projekt) | 5 × 3 Stunden | 750 € |
| Wochenendpaket | 2 × 3 Stunden | 330 € |
| Individuelle Gestaltung nach Absprache | – | Auf Anfrage |
Der Betrag ist jeweils zwei Wochen im Voraus zu entrichten. Hierfür können Sie Paypal oder eine (Sofort-) Überweisung nutzen. Nach Absprache ist auch Barzahlung möglich.
Stornierungsbedingungen
Der/die Klient/in verpflichtet sich, bei Verhinderung eine vereinbarte Therapiestunde spätestens 48 Stunden vor dem Termin abzusagen. Erfolgt die Terminabsage innerhalb von 48 – 24 Stunden vor dem Behandlungstermin, wird dem/der Klienten/in ein privat zu zahlendes Ausfallhonorar in Höhe von 50% des regulären Honorars in Rechnung gestellt, bei weniger als 24 Stunden in Höhe von 100%. Vorstehende Regelung gilt nicht, sofern für das Kind spätestens zwei Tage nach dem Termin ein Attest vorliegt.
